Bauanträge ab 1. Januar 2025
Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Mit der Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ändert sich einiges für die Bauherren:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen die meisten Bauanträge statt bei den Gemeinden nun beimLandratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden. Welche Änderungen dies genau sind und ob Ihr Bauantrag betroffen ist, erläutern wir ausführlich in diesem Artikel.
Ab dem 1. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen einzureichen. Das bedeutet, dass Sie dann über einen entsprechenden Link (veröffentlicht auf der Homepage des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen) die Unterlagen hochladen und direkt papierlos an das Landratsamt übermitteln können.
Die Anträge können allerdings auch weiterhin in Papierform eingereicht werden, dann genügt allerdings eine Ausfertigung (statt bisher drei).
Die Einreichung der Anträge auf Baugenehmigung und weitere bauordnungsrechtliche Verfahren erfolgt ab 1. Januar 2025 direkt beim Landratsamt (einfach in Papierform oder online über den entsprechenden Link).
Einzige Ausnahmen sind folgende Anträge, hier erfolgt die Antragstellung wie bisher in Papierform über die Gemeinde:
- Bauanträge/Abgrabungsanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Anzeigen zur Beseitigung
Wichtig für Sie: Die Einreichung der Bauanträge per Email (z.B. als PDF) an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist nicht möglich. Die Übersendung per Email stellt keine wirksame Antragstellung dar.
Zusammengefasst nochmal im Überblick:
Bauantrag / Abgrabungsantrag
- Online über den Link: https://neuburg-schrobenhausen.de/index.php?La=1&object=tx,3453.35243.1&kuo=2&sub=0
- In Papierform (einfach) An das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Genehmigungsfreistellung / Isolierte Ausnahmen, Befreiungen, Abweichung / Anzeigen zur Beseitigung
- Online über den Link: https://neuburg-schrobenhausen.de/index.php?La=1&object=tx,3453.35243.1&kuo=2&sub=0
- In Papierform (einfach) An die Gemeinde
Für Auskünfte oder Fragen zur neuen Antragstellung steht Ihnen Frau Reiner vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen unter Tel. 08431/57-309 gerne zur Verfügung. Sie können selbstverständlich auch im Bauamt der Gemeinde bei Frau Köhler (Tel. 08431/6719- 19) oder bei Frau Rottmeir (Tel. 08431/6719-18) nachfragen.