Hinweise Grundsteuerreform 2025
Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu starken Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen.
Die Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinde bindend.
Bitte prüfen Sie daher Ihren Grundsteuer-Messbescheid schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089-30700077.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.
Erhalt mehrerer Grundsteuerbescheide
Teilweise erhalten Eigentümer zwei oder mehrere Grundsteuerbescheide für ein Objekt, da es Aufteilungen zwischen der Grundsteuer A und B gegeben hat (früher nur Land- und Forstwirtschaft, jetzt Land- und Forstwirtschaft und z.B. bebautes Grundstück). Wir bitten hier die Bescheide genau zu überprüfen, da das bestehende Objekt in der Regel vom Messbetrag herabgesetzt wurde. Auch wurden z.B. Zweifamilienhäuser separat in zwei oder mehrere Wohneinheiten unterteilt.
Kein Eigentümer mehr vom Grundstück oder bereits verstorben
Der Stichtag zur Erklärung war der 01.01.2022. Es kann durchaus sein, dass Sie bereits nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind. Hierüber hat die Gemeinde möglicherweise noch keinerlei Umschreibungsbescheide durch das Finanzamt erhalten und es kann somit keine Umschreibung auf den neuen Eigentümer vorgenommen werden.
Die Hebesätze ab 01.01.2025 betragen
Grundsteuer A: 320 %
Grundsteuer B: 320 %