Regionalbudget

Mit dem Regionalbudget unterstützen die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben. Dadurch wird eine lebendige und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung gefördert und die regionale Identität gestärkt.

Für die ILE Donaumoos stehen für das Jahr 2026 bis zu 100.000€ aus dem Regionalbudget zur Verfügung. Davon werden bis zu 90.000€ vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben bereitgestellt und bis zu 10.000€ von den elf ILE-Gemeinden. Die ILE Donaumoos erhält. Die Höhe des Regionalbudgets pro ILE-Region wird anhand der Anzahl der ILE-Kommunen des jeweiligen Zusammenschlusses bemessen. Der ILE Donaumoos wurde mit dem Zuwendungsbescheid vom 23.03.2026 die höchste Gesamtfördersumme bewilligt.

Das Regionalbudget fördert Kleinprojekte, die die Ziele des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) der ILE Donaumoos unterstützen. Gefördert werden Vorhaben im Gebiet der ILE Donaumoos, die noch nicht begonnen wurden und deren Gesamtausgaben 20.000€ nicht überschreiten.

  • Im Jahr 2026 stehen für die gesamte Region im Regionalbudget für Kleinprojekte insgesamt 100.000€ zur Verfügung
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 80% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000€ je Projekt
  • Förderfähige Ausgaben sind die tatsächlichen Kosten abzüglich Preisnachlässe wie Skonti, Boni oder Rabatte
  • Bei Umsatzsteuer, die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar ist, zählt diese nicht zu den förderfähigen Kosten; nur die Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) werden dann gefördert
  • Für Projektträger, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden die Bruttokosten (inklusive Umsatzsteuer) gefördert
  • Der Projektträger benötigt eine gültige Steuernummer
  • Der Projektträger muss über ausreichend Mittel verfügen, da der Zuschuss erst nach Projektabschluss und Prüfung der Verwendungsnachweise durch das ALE Schwaben ausgezahlt wird
  • Antragstellende Unternehmen müssen zusätzlich eine De-minimis-Erklärung abgeben

Förderanträge können gestellt werden von:
a) juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürlichen Personen und Personengesellschaften

Hinweis
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Diese ist nicht auf Dritte übertragbar.

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- oder Industriegebieten
  • Landkauf, Tierkauf, laufender Betrieb, Unterhaltung oder gesetzlich vorgeschriebene Planungen
  • Wirtschaftsförderung ist nur für Kleinstunternehmen der Grundversorgung möglich
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Regionalmanagement
  • Einzelbetriebliche Beratung
  • Eine zusätzliche Förderung über FinR-LE oder DorfR sowie die Kombination mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“
  • Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € können nicht gefördert werden
  • bereits begonnene Kleinprojekte (als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.)

Projektidee? So gehts zur Förderung:

Die ILE-Geschäftsstelle steht Ihnen gerne bei der Antragstellung beratend zur Seite!
Clara Lindner
E-Mail: lindner@vg-neuburg.de
Telefon: 08431-671921

Geschäftsstelle ILE Donaumoos
VGem. Neuburg a. d. Donau
Tilly-Park 1a
86633 Neuburg

Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Folgende Dokumente sind für die Antragstellung einzureichen:
a) Antragsformular
b) Projektbeschreibung mit Bezugnahme zu den ILEK-Zielen
c) eigenes Dokument mit einer Kostenübersicht inkl. entsprechenden Nachweisen

  • Förderanträge müssen innerhalb der Aufruffrist bis spätestens 03.05.2026 bei der Gemeinde Rohrenfels, Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg a. d. Donau eingegangen sein/ per E-Mail an Regionalmanagerin Clara Lindner (lindner@vg-neuburg.de).
  • das Projekt darf nach Bewilligung frühestens nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrags begonnen werden.
  • Bis spätestens 20. September 2026 muss das bewilligte Kleinprojekt umgesetzt und vollständig abgerechnet sein.
  • Der Durchführungsnachweis muss der verantwortlichen Stelle spätestens am 01. Oktober 2026 vorliegen.

Weitere Informationen zum Regionalbudget gibt es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)

Auf kurzem Weg zur Förderung!